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Kfz-Versicherung wechseln: So geht´s!

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Weniger Kosten fürs Auto: Versicherung wechseln und sparen

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können die Kosten sinken.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können die Kosten sinken.

Jedes Auto in Deutschland muss zumindest über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Diese springt ein, wenn eine Person bei der Nutzung seines Fahrzeugs einen anderen schädigt. Der Geschädigte erhält dann Schadensersatz. Möchte ein Autobesitzer Schäden am eigenen Fahrzeug absichern lassen, muss er zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Welche Kosten für eine Autoversicherung anfallen, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten, die Regional- und Typklasse sowie der Leistungsumfang der Versicherung. Nicht zuletzt ist auch der Versicherer an sich ein entscheidender Faktor. Zwischen unterschiedlichen Anbietern können gravierende Preisunterschiede bei gleichem Leistungsumfang bestehen.

Nicht nur Personen, die für ihr neues Auto auf der Suche nach einer Versicherung sind, sollten sich darüber im Klaren sein. Die Kfz-Versicherung zu wechseln und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen, kann unter Umständen viel Geld sparen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im folgenden Ratgeber.

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FAQ: Kfz-Versicherung wechseln

Kann man die Autoversicherung einfach wechseln?

Bevor Sie eine neue Police bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen, sollten Sie die alte Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen.

Bis wann können Sie die Kfz-Versicherung kündigen?

In der Regel können Sie bis zum 30. November die Autoversicherung zum Ende des Kalenderjahres kündigen.

Zu welcher Kfz-Versicherung sollten Sie wechseln?

Bevor Sie die Kfz-Versicherung wechseln, sollten Sie verschiedene Autoversicherungen miteinander vergleichen. Einen Versicherungsvergleich können Sie hier durchführen.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Beitragserhöhungen u. a. Sachverhalte können ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung begründen. In diesem Fall können Sie die Versicherung bereits vorzeitig kündigen.

Weitere Ratgeber zum Kfz-Versicherungswechsel

Wann lohnt sich ein Wechsel der Autoversicherung?

Kfz-Versicherung wechseln: Bleiben Sie trotz Unfall dank Rabattretter in der gleichen SF-Klasse, kann sich ein Wechsel manchmal nicht lohnen.
Kfz-Versicherung wechseln: Bleiben Sie trotz Unfall dank Rabattretter in der gleichen SF-Klasse, kann sich ein Wechsel manchmal nicht lohnen.

Laut einer Studie zur „Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung 2017“, die von der YouGov Deutschland GmbH durchgeführt wurde, planten in genanntem Jahr nur rund 2,85 Millionen Kunden, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das einen Rückgang um ein Fünftel dar.

Dabei kann sich der Wechsel der Autoversicherung in vielen Fällen lohnen. Gerade bei alten Verträgen, die schon länger laufen, sind je nach Einzelfall mehrere hundert Euro Ersparnis drin.

Wann sich für Sie persönlich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihren Präferenzen und Ansprüchen ab. Für manche ist schon eine Ersparnis von 50 Euro im Jahr viel Geld, andere würden erst bei einer höheren Summe vom altbekannten Versicherer Abstand nehmen.

Ein weiterer Punkt ist zu beachten: Die Kfz-Versicherung zu wechseln, geht mit ein wenig Aufwand einher. Zwar helfen mittlerweile spezielle Vergleichsportale im Internet bei der Suche nach günstigen Anbietern. Allerdings ist nicht immer der günstigste Anbieter auch der beste. Die Versicherungsbedingungen sollten unbedingt studiert werden, damit im Schadenfall keine böse Überraschung wartet.

Um Ihnen zu helfen, beschreiben wir im folgenden Abschnitt genau, was zu beachten ist, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten. Der Ablauf wird Schritt für Schritt erklärt und wir geben hilfreiche Tipps.

Wie läuft der Autoversicherungswechsel ab? Der Ablauf Schritt für Schritt erklärt

Wenn ich die Kfz-Versicherung wechseln möchte, was ist zu beachten? Diese Frage stellen sich viele Versicherte, die über einen Autoversicherungswechsel nachdenken. Grundsätzlich sind drei Schritte zu absolvieren, auf die wir im Folgenden näher eingehen.

Schritt 1: Angebote vergleichen

Neue Kfz-Versicherung: Im November wechseln Sie nicht direkt. Vielmehr müssen Sie dann zunächst kündigen.
Neue Kfz-Versicherung: Im November wechseln Sie nicht direkt. Vielmehr müssen Sie dann zunächst kündigen.

Zunächst sollten Sie die Angebote verschiedener Anbieter vergleichen. Dabei helfen die bereits erwähnten Vergleichsportale im Internet. Nachdem Sie gewisse Angaben über Ihr Fahrzeug und Ihre Person angegeben haben, werden Ihnen viele unterschiedliche Angebote präsentiert. Hier hört die Arbeit jedoch noch nicht auf. Wichtig ist nämlich nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung.

Überlegen Sie am besten schon vorher, welche Leistungen – etwa ein Kfz-Schutzbrief, eine Werkstattbindung oder ein RabattschutzIhnen wichtig sind. Achten Sie außerdem darauf, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht zu niedrig ist. Diese sollte die gesetzlichen Vorgaben auf jeden Fall übersteigen. Experten raten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro.

Die höhere Summe geht zwar in der Regel mit höheren Beiträgen einher, gibt aber mehr Sicherheit. Bedenken Sie: Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den Rest aus der eigenen Tasche bezahlen. Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, ist auch der Service des Versicherers von Belang. Direktversicherer sind häufig günstiger, dafür sind die Mitarbeiter nicht persönlich sondern nur per Mail oder Telefon erreichbar. Auch hier sind Ihre persönlichen Präferenzen entscheidend.

Um den besten Versicherer zu finden, sollten Sie mindestens zwei unterschiedliche Vergleichsportale verwenden. Denken Sie außerdem daran, dass nicht alle Versicherer dort zu finden sind. Es kann sich deshalb durchaus lohnen, bei bestimmten Anbietern eine direkte Anfrage zu stellen.

Schritte 2 und 3: Neuen Vertrag abschließen, erst dann den alten kündigen

Haben Sie den passenden Anbieter gefunden, können Sie den neuen Vertrag abschließen. Erst wenn alles in trockenen Tüchern ist, sollten Sie, wenn Sie vorhaben die Kfz-Versicherung zu wechseln, die alte kündigen. Was dabei zu beachten ist, verraten wir im folgenden Abschnitt.

Die Kfz-Versicherung zu wechseln kann bei Ummeldung bzw. Umzug empfehlenswert sein, wenn der neue Wohnort dazu führt, dass der Versicherte in eine höhere Regionalklasse eingestuft wird. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann dann gegenüber der alten Versicherung eine Ersparnis bringen.

Wann kann ich meine alte Autoversicherung überhaupt kündigen?

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, muss die Zulassungsstelle in der Regel nicht informiert werden.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, muss die Zulassungsstelle in der Regel nicht informiert werden.

Damit Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung wechseln können, müssen Sie die alte, wie bereits erwähnt, kündigen. Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Die Kündigung des Vertrages ist nicht jederzeit möglich. Eine ordentliche Kündigung ist bei den meisten Anbietern nur zum Ende des Versicherungsjahres am 31. Dezember möglich.

Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss das Jahresende also in den meisten Fällen abgewartet werden. Hierbei ist jedoch wichtig, dass Versicherte eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten müssen, wenn sie einen Versicherungswechsel für ihr Auto planen.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, läuft die Kündigungsfrist am 30. November – dem sogenannten Stichtag – ab. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihre Kündigung also beim Versicherer eingegangen sein. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie ein weiteres Jahr warten.

Kfz-Versicherung im laufenden Jahr wechseln: Nur in bestimmten Fällen möglich

Wie bereits erwähnt, können die meisten Versicherten ihre Autoversicherung nur zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kfz-Versicherung im bzw. zum Januar zu wechseln ist damit möglich. Der neue Vertrag läuft dann also ab dem 1. Januar.

Wie verhält es sich jedoch, wenn jemand die Kfz-Versicherung wechseln will im laufenden Jahr? Grundsätzlich ist dies nur unter gewissen Umständen möglich. Hierzu muss der Versicherte seinen Vertrag außerordentlich kündigen. Das ist jedoch nur in den folgenden Fällen eine Option:

  1. Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln nach einer Erhöhung der Beiträge, bei der keine Verbesserung der Leistungen stattfindet. Das gilt auch, wenn die Änderung der Regional- bzw. Typklasse zu höheren Beiträgen führt.
  2. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln nach einem Schadensfall. Dabei ist es übrigens nicht von Belang, ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht.
  3. Zudem besteht die Option, die Kfz-Versicherung zu wechseln bei einem Fahrzeugwechsel. Melden Sie also Ihr altes Auto ab und ein neues an, können Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden.
Beachten Sie: Ihre Kündigung muss spätestens vier Wochen nach Eintritt des Kündigungsgrundes beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten ist der Wechsel der Autoversicherung nicht möglich, weil der alte Vertrag bestehen bleibt.

Verlieren Sie beim Wechsel Ihren Schadenfreiheitsrabatt?

Die Kfz-Versicherung zu wechseln ist bei neuem Auto problemlos möglich.
Die Kfz-Versicherung zu wechseln ist bei neuem Auto problemlos möglich.

Ein wichtiger Faktor, welcher einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung hat, ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse – kurz SF-Klasse genannt. Das ihr zugrunde liegende System belohnt Fahrer, die besonders lange unfallfrei unterwegs sind – der Versicherung also keine Kosten verursacht haben.

Die Schadenfreiheitsklassen reichen in der Regel von 0 bis 35. Fahranfänger, die ein Auto versichern, starten in der Regel in Klasse 0. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt der Versicherte eine Klasse auf, was mit einer Reduzierung der Beiträge einhergeht. Je länger eine Person also unfallfrei unterwegs war, umso günstiger wird die Autoversicherung.

Doch können Personen, welche die Kfz-Versicherung wechseln, ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen? Oder müssen sie beim neuen Versicherer mit schlechteren Konditionen rechnen? Die gute Nachricht lautet: Bei einem Wechsel der Autoversicherung übernimmt der neue Versicherer die bestehende Schadenfreiheitsklasse in der Regel. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherte die bisherige Schadenfreiheitsklasse nachweisen kann – am besten durch eine Bestätigung des bisherigen Versicherers.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Jeder Versicherer ordnet einer Schadenfreiheitsklasse einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt zu. Dieser zeigt an, um welchen Prozentsatz sich der Grundbeitrag verringert. Nach dem ersten unfallfreien Jahr, also in Schadenfreiheitsklasse 1, muss der Versicherte den Grundbeitrag zahlen. Nach einem weiteren Jahr ohne Schaden muss der Versicherte meist nur noch etwa 85 Prozent dieses Grundbeitrages zahlen.

Je nach Versicherung kann es jedoch starke Unterschiede beim Schadenfreiheitsrabatt für eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse geben. Werfen Sie deshalb zunächst einen Blick in die Versicherungsbedingungen des Anbieters, bevor Sie die Kfz-Versicherung wechseln.

Ein weiterer Punkt, auf den Sie achten sollten: Bei manchen Versicherern können Sie einen sogenannten Rabattschutz bzw. Rabattretter hinzubuchen. Dieser sorgt dafür, dass es bei einem Unfall nicht zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit zu höheren Beiträgen kommt. Die Kfz-Versicherung zu wechseln, nachdem der Rabattschutz in Anspruch genommen wurde, ist nicht immer lohnenswert. Erfährt der neue Anbieter nämlich, dass Sie einen Schaden hatten, kann es sein, dass er einen höheren Beitrag verlangt, als er zuvor angegeben hat. Sie sollten unter diesen Umständen also genau prüfen, ob sich ein Wechsel tatsächlich lohnt.

Tarif der Kfz-Versicherung wechseln: Gleicher Anbieter, besserer Preis?

Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln nach einem Unfall, ist das möglich - egal, ob der Schaden reguliert wird oder nicht.
Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln nach einem Unfall, ist das möglich – egal, ob der Schaden reguliert wird oder nicht.

Die meisten Versicherer bieten nicht nur die eine Autoversicherung an. Ob nun Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Oftmals können Versicherte zwischen verschiedenen Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Preis wählen. Nun kann es im Laufe der Jahre durchaus vorkommen, dass ein Versicherter sich einen umfangreicheren oder abgespeckten Schutz wünscht und den Tarif der Kfz-Versicherung wechseln möchte.

Doch ist das überhaupt möglich? Grundsätzlich ist der Wechsel in einen anderen Tarif meist problemlos möglich. Genaue Informationen dazu sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Vor allem bei einem Wechsel in einen besseren, teureren Tarif zeigen sich die Versicherer meist sehr flexibel.

Möchten Versicherte jedoch in einen günstigeren Tarif wechseln, kann es unter Umständen sein, das dies erst nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit möglich. Des Weiteren verlangen manche Versicherer eine Wechselgebühr.

Unser Tipp: Sind Sie mit Ihrem Anbieter zufrieden, würden sich aber trotzdem über einen günstigeren Preis freuen? Oftmals werden Neukunden preiswertere Tarife angeboten. Ist das bei Ihrem Versicherer der Fall, sollten Sie diesen darauf ansprechen und nach einem Wechsel in den günstigeren Tarif fragen. Wird dies abgelehnt, kann es hilfreich sein, anzukündigen, dass Sie die Kfz-Versicherung wechseln und Ihren Vertrag kündigen möchten. Oftmals geht der Versicherer darauf ein und macht Ihnen dann ein besseres Angebot.

Kfz-Versicherung wechseln durch Ab- und Anmelden des Fahrzeugs: Geht das?

Wie wir bereits erklärt haben, ist die ordentliche Kündigung der bestehenden Autoversicherung nur zu einem Termin im Jahr möglich. Der wichtige Stichtag ist der 30. November. Unter gewissen Umständen ist jedoch eine außerordentliche Kündigung möglich, bei der zwar eine Kündigungsfrist, jedoch kein bestimmter Termin eingehalten werden muss.

So können Versicherte etwa dann kündigen, wenn es zu einem Fahrzeugwechsel kommt – sie also ihr altes Auto abmelden und daraufhin ein neues anmelden. Manche Autobesitzer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, ohne auf das Ende des Versicherungsjahres warten zu wollen, denken, dass sie dieses Ziel mit einem kleinen Trick erreichen könnten.

Wie wäre es, wenn sie ihr Auto einfach für einen kurzen Zeitraum abmelden und dann wieder anmelden? Damit müsste der Kfz-Versicherungswechsel doch problemlos funktionieren, oder? So leicht können Versicherte jedoch die Regeln bezüglich der Kündigung der Autoversicherung nicht umgehen.

Vielmehr gilt Folgendes: Wird das Auto abgemeldet, ruht der Vertrag über die Kfz-Versicherung zunächst. Erfolgt eine erneute Anmeldung auf den gleichen Namen, so wird der Versicherungsvertrag wieder aktiviert. Auf diese Art die Kfz-Versicherung zu wechseln, ohne eine ordentliche Kündigung einzureichen, funktioniert also nicht.

Ein Wechsel der Autoversicherung wäre unter diesen Umständen nur möglich, wenn das Auto anschließend auf einen anderen Halter angemeldet wird.

Autoversicherung wechseln beim Saisonkennzeichen

Planen Sie, die Kfz-Versicherung zu wechseln, helfen Vergleichsportale im Internet.
Planen Sie, die Kfz-Versicherung zu wechseln, helfen Vergleichsportale im Internet.

Mit einem Saisonkennzeichen kann ein Kfz für zwei bis elf Monate zugelassen werden. Häufig entscheiden sich Motorrad-, Wohnmobil- oder Cabriobesitzer für ein solches Kennzeichen, da sie ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen und so die Kfz-Steuer nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum zahlen müssen – das kann viel Geld sparen.

Natürlich müssen auch diese Fahrzeuge über einen Versicherungsschutz verfügen. Doch wann können Fahrzeugbesitzer die Kfz-Versicherung wechseln, wenn ein Saisonkennzeichen genutzt wird? In der Regel ist hier der Saisonbeginn von Bedeutung – und dieser variiert natürlich von Vertrag zu Vertrag.

Erwägen Sie einen Wechsel der Versicherung, sollten Sie sich rechtzeitig vor Saisonbeginn nach einem neuen Anbieter umsehen. Eine Kündigung der laufenden Kfz-Versicherung muss nämlich in den meisten Fällen einen Monat vor dem Beginn der neuen Saison – also wenn das Fahrzeug wieder zugelassen wird – erfolgen. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für regulär zugelassene Kfz.

Wird Ihr Fahrzeug also beispielsweise wieder zum 1. März zugelassen, sollte Ihre Kündigung spätestens Ende Januar beim alten Versicherer eingehen. Zuvor sollten Sie sich natürlich schon um eine neue Versicherung gekümmert haben.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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