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Auto-Leasing – Mieten statt kaufen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten

Auto-Leasing: Welche Leasing-Modelle gibt es und für wen lohnen sie sich?

Ein Weg zum Traumwagen: Auto-Leasing.
Ein Weg zum Traumwagen: Auto-Leasing.

Sie haben Ihren Traumwagen gefunden? Glückwunsch, einen wichtigen Schritt zum neuen Auto haben Sie damit schon getan. Nun gibt es aber eine weitere Frage zu klären: Wie soll das Auto nun bezahlt werden?

Viele Geldinstitute bieten verschiedene Finanzierungsmodelle für Ihren Neuwagen an. Hierzu gehören der klassische Ratenkredit, die Ballon- sowie die Drei-Wege-Finanzierung. Bei all diesen Möglichkeiten der Autofinanzierung bezahlen Sie Ihren Wagen mit monatlichen Raten ab. Mit Begleichung der letzten Monatsrate bzw. der Schlussrate gehört Ihnen das Auto endlich.

Eine weitere Möglichkeit, die Sie in Ihren Überlegungen jedoch nicht vernachlässigen sollten, ist das Leasing. Was ist Leasing und wie unterscheidet es sich von Möglichkeiten der Autofinanzierung? Wie funktioniert Leasing? Kann ich ein Auto leasen, ohne eine Anzahlung zu zahlen? Wie lässt sich die Leasingrate berechnen und wovon wird sie beeinflusst? Gibt es nur Neuwagen-Leasing oder ist es auch für Gebrauchtwagen möglich? Diese und weitere Fragen werden in unserem Ratgeber zum Thema Auto-Leasing beantwortet.

FAQ: Auto-Leasing

Was ist ein Leasingvertrag?

Leasing ist eine Art laufzeitgebundene Miete und kein Kaufvertrag. Sie erwerben also kein Eigentum am Auto, wenn Sie dieses leasen.

Für wen lohnt sich das Leasing mehr als ein Autokauf?

Leasing ist vor allem für Unternehmer attraktiv, u. a. aus steuerlichen Gründen. Es kann aber auch eine interessante Option für Privatpersonen sein.

Worauf muss ich beim Leasingvertrag achten?

Nutzen Sie unsere Checkliste, um den Leasingvertrag vor der Ihrer Unterschrift eingehend zu prüfen.

Weiterführende Ratgeber zum Auto-Leasing

Wer reguliert den Schaden bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?

Leasing ist eine gute Variante, um in überschaubaren Raten stets neue Fahrzeuge fahren zu können. Bei einem Unfall mit dem Leasingauto sind sich viele jedoch nicht sicher, wie sie gegenüber dem Leasinggeber verfahren müssen. Was geschieht zum Beispiel im Falle einer Wertminderung? Hier erfahren Sie es! » Weiterlesen...

Autofinanzierung und Auto-Leasing im Vergleich

Das Leasing von Autos ist in Deutschland seit den 1960er Jahren möglich. Es geht hier nicht darum, den Kaufpreis des Wagens zu tilgen. Vielmehr bezahlen Sie mit Ihren Monatsraten dafür, dass Sie das Auto im vereinbarten Zeitraum nutzen dürfen.

Leasingverträge haben meist eine Laufzeit von etwa zwei bis fünf Jahren. Dies ist häufig kürzer als die Laufzeit bei der Autofinanzierung. Mit Vertragsende erlischt Ihr Nutzungsrecht für das Auto. Dann müssen Sie den Pkw an den Händler zurückgeben und stehen zunächst ohne Auto da. Häufig wird Ihnen jedoch sofort ein weiterer Leasingvertrag für einen neuen Wagen angeboten.

Im Gegensatz zur Autofinanzierung haben Sie zum Ende der Vertragslaufzeit kein Recht darauf, das Auto zu kaufen. Manche Händler bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, den Wagen schlussendlich doch zu kaufen. Dies muss jedoch schon im Vorhinein vertraglich festgelegt werden.

Leasingverträge werden sowohl von Händlern, Herstellern, wie zum Beispiel BMW, Audi, Skoda oder Opel, als auch von speziellen Leasing-Firmen, wie z. B. Sixt, angeboten. Einen Überblick zu den Leistungen unterschiedlicher Auto-Leasing-Anbieter finden Sie zum Beispiel auf vergleich.org.

Autofinanzierung

  • Bei der Autofinanzierung durch Ratenkredite & Co. geht es vornehmlich darum, dass Ihnen das Auto am Ende der Laufzeit gehört. Sie sind dann der Eigentümer des Fahrzeugs.
  • Mit den monatlichen Raten wird der Kaufpreis des Autos getilgt. Mit der letzten monatlichen Rate bzw. Begleichung der Schlussrate sind Sie der Eigentümer des Autos. Die Monatsraten sind meist höher als beim Auto-Leasing.
  • Die Laufzeit ist meist länger als bei einem Leasingvertrag. Damit sind Sie länger an den Anbieter gebunden und weniger flexibel.
  • Bei einer Autofinanzierung durch einen Kredit besteht meist die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dies ist vor allem von Vorteil, wenn Sie unerwartet, zum Beispiel durch Krankheit oder den Verlust des Arbeitsplatzes, zahlungsunfähig werden.

Leasing:

  • Beim Leasing mieten Sie das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit wird Ihnen das Nutzungsrecht für das Auto eingeräumt. Wissen Sie bereits, dass Sie das Auto nur für einen bestimmten Zeitraum brauchen, so könnte das Pkw-Leasing eine Option für Sie sein.
  • Mit den monatlichen Raten wird der Wertverlust des Autos getilgt. Damit sind die Raten meist geringer als bei der Autofinanzierung.
  • Beim Leasing geben Sie das Auto am Ende der Vertragslaufzeit an den Händler zurück. Sie müssen sich nicht selbst um den Verkauf des Autos kümmern. Dadurch haben Sie einen geringeren Aufwand. Nur in manchen Fällen können Sie das Auto dann auch kaufen. Dies muss jedoch vertraglich festgelegt sein.
  • Meist ist die Laufzeit beim Kfz-Leasing kürzer als bei einer Autofinanzierung. Sie sind demnach für einen kürzeren Zeitraum an einen Anbieter gebunden.
  • Einen Leasingvertrag können Sie üblicherweise nicht kündigen. Auch bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit müssen Sie die Monatsraten weiterhin zahlen. Dies kann ein großes Problem darstellen, wenn Sie über keine finanziellen Rücklagen verfügen.

Monatsraten

Die Höhe der Monatsraten wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dies ist zum einen der Fahrzeugpreis. Wählen Sie zum Beispiel einen teuren SUV mit gehobener Ausstattung, so sind die Monatsraten höher als bei einem ähnlichen Wagen mit Grundausstattung. Ein Kleinwagen wäre im Vergleich noch günstiger.

Ein weiterer Faktor, der die Höhe der monatlichen Raten beeinflusst, ist die Anzahlung. Fällt diese weg, so wird diese in die Raten umgelegt. Zahlen Sie eine höhere Anzahlung, so können Sie von niedrigeren Monatsraten profitieren. Im Regelfall beläuft sich eine Anzahlung je nach Autohersteller und –modell auf 1.000 bis 10.000 Euro. Bei einem Leasingvertrag ohne Anzahlung fallen die Monatsraten jedoch höher aus. Grund dafür ist, dass der Leasinggeber in diesem Fall über weniger Sicherheiten verfügt. Außerdem muss die übliche Anzahlung mit den Monatsraten beglichen werden.

Des Weiteren hat auch die Vertragslaufzeit Einfluss auf die Monatsraten. Je länger der Vertrag läuft, umso geringer werden die Raten. Allerdings sind Sie dann auch länger an den Leasinggeber gebunden.

Der letzte Einflussfaktor besteht in der Kilometerleistung. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn Ihr Vertrag das sogenannte Kilometerleasing umfasst. Eine höhere Laufleistung des Autos bringt dann höhere Monatsraten mit sich.

Auto-Leasing ohne Anzahlung

Im Regelfall müssen Sie eine Anzahlung leisten, wenn Sie einen Leasingvertrag abschließen. Diese liegt, je nach Modell und Hersteller, etwa bei 1.000 bis 10.000 Euro. Können Sie über diese Summe nicht verfügen und möchten ein Auto leasen, ohne eine Anzahlung zu leisten, so ist dies grundsätzlich möglich. Um diese Option nutzen zu können, müssen Sie jedoch über eine ausreichende Bonität verfügen. Das bedeutet, dass Sie ein regelmäßiges Einkommen und eine positive SCHUFA-Auskunft vorweisen müssen.

Vertragsmodelle – Kilometerleasing vs. Restwertleasing

Beim Kfz-Leasing werden zwei verschiedene Vertragsmodelle angeboten: das Kilometerleasing und das Restwertleasing. Diese unterscheiden sich darin, wie am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages abgerechnet wird. Sie sollten sich vor Abschluss eines Vertrages mit den Vor- und Nachteilen dieser Vertragsmodelle auseinandersetzen, damit Sie am Ende der Vertragslaufzeit nicht von möglichen Nachzahlungen überrascht werden.

Das Kilometerleasing – Die festgelegte Gesamtkilometerleistung sollte eingehalten werden

Beim Kfz-Leasing haben Sie die Wahl: Kilometer- oder Restwertleasing.
Beim Kfz-Leasing haben Sie die Wahl: Kilometer- oder Restwertleasing.

Beim Kilometerleasing wird vertraglich festgelegt, wie viele Kilometer Sie während der Vertragslaufzeit fahren dürfen. Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sind dies in der Regel etwa 30.000 km. Am Ende der Laufzeit wird dann überprüft, wie viele Kilometer Sie tatsächlich zurückgelegt haben.

Liegt der Wert der tatsächlich gefahrenen Kilometer unter dieser festgelegten Grenze, so bekommen Sie in vielen Fällen Geld erstattet. Liegt die Laufleistung über der Grenze, so werden Nachzahlungen fällig. Diese berechnen sich durch den sogenannten Mehrkilometersatz, der vertraglich festgelegt ist.

Dieser Satz wird üblicherweise als Cent-Betrag festgelegt, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp richtet. Laut ADAC werden für einen Mittelklassewagen schätzungsweise 10 bis 15 Cent pro Mehrkilometer veranschlagt.

Die meisten Leasingverträge beinhalten jedoch einen Freibetrag. Je nach festgelegter Gesamtkilometerzahl kann dieser zwischen 2.500 und 5.000 km liegen. Um diesen Freibetrag dürfen Sie die Gesamtkilometerzahl überschreiten, ohne Nachzahlungen leisten zu müssen.

Neben dem Freibetrag gibt es aber auch die sogenannte Freigrenze. Wurde vertraglich eine Freigrenze statt eines Freibetrages festgelegt, so werden nur zu wenig gefahrene Kilometer erstattet. Liegt die Gesamtkilometerzahl jedoch über der Grenze, so muss hier nachbezahlt werden.

Achten Sie also genau darauf, was in Ihrem Leasingvertrag festgelegt wird. Übersehen Sie den kleinen Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze, so können Sie bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs unangenehm überrascht werden.

Neben den genannten Nachzahlungen können jedoch auch weitere Kosten auf Sie zukommen. Sie haften nämlich für Schäden und Mängel, die über die laufzeit- und altersbedingte Nutzung hinausreichen. Sie sind als Leasingnehmer also dazu verpflichtet, pfleglich mit dem Fahrzeug umzugehen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hier besonders häufig Konflikte entstehen. Es ist nämlich nicht festgelegt, wie genau Schäden klassifiziert werden. Was Sie als typische Gebrauchsspuren beschreiben würden, kann vom Leasinggeber als übervertraglicher Mangel bewertet werden. Für diesen müssten Sie dann aufkommen. Auch Sachverständige kommen hier häufig zu unterschiedlichen Urteilen, die im schlechtesten Falle nicht zu Ihren Gunsten ausfallen.

Der ADAC führt einige Gerichtsurteile auf, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. So wurde in vielen Verhandlungen festgelegt, dass kleine Kratzer im Lack, Schrammen und Beulen zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören, da diese typische Gebrauchsspuren darstellen, die im dichten Straßenverkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten entstehen können.

Tipps:
Sie sollten beim Kilometerleasing einen Überblick darüber haben, wie viele Kilometer Sie üblicherweise pro Monat und Jahr verfahren. Geben Sie beim Vertragsabschluss lieber einen etwas höheren Wert an, damit Sie keine hohen Nachzahlungen befürchten müssen.

Achten Sie außerdem darauf, dass ein Freibetrag und keine Freigrenze vereinbart wird, damit Sie geringfügige Überschreitungen der Gesamtkilometerzahl nicht bezahlen müssen.

Gehen Sie sorgsam mit Ihrem Leasingfahrzeug um, um Auseinandersetzungen darüber, ob Ihr Auto übermäßig abgenutzt wurde, aus dem Weg zu gehen.

Das Restwertleasing – Weniger transparent als das Kilometerleasing

Beim Restwertleasing wird bei der Rückgabe des Wagens ein Gutachten erstellt.
Beim Restwertleasing wird bei der Rückgabe des Wagens ein Gutachten erstellt.

Beim Restwertleasing wird beim Abschluss des Vertrages ein kalkulierter Restwert festgelegt. Dieser geschätzte Wert gibt an, wie viel das Auto am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages noch wert sein wird. Geben Sie den Wagen zurück, so wird dieser einem Gutachten unterzogen, bei dem festgestellt wird, welchen tatsächlichen Restwert er noch besitzt.

Wird beim Wertgutachten festgestellt, dass der tatsächliche Restwert des Leasingfahrzeugs über dem geschätzten Restwert liegt, so bekommen Sie als Leasingnehmer 75 % des Mehrerlöses ausbezahlt. Die anderen 25 % gehen an den Leasinggeber. Möchten Sie einen Folgevertrag beim gleichen Anbieter abschließen, so wird Ihnen dieser Wert häufig gut geschrieben.

Liegt der im Gutachten festgestellte Wert des Fahrzeugs unter dem im Vertrag festgelegten Restwert, so müssen Sie diese Differenz nachzahlen. Sie tragen nämlich bei dieser Art des Auto-Leasings das sogenannte Restwertrisiko. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund das Auto weniger wert ist, als zuvor geschätzt.

Indem Sie Ihren Pkw gut pflegen und sorgsam mit ihm umgehen, können Sie selbst zwar einen Teil dafür tun, dass der Restwert nicht stark abnimmt. Bricht jedoch beispielsweise der Gebrauchtwagenmarkt ein, so verringert sich der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs, ohne dass Sie irgendeinen Einfluss darauf haben.

Häufig wird auch beim Restwertvertrag zusätzlich eine Gesamtkilometerzahl festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie beim Überschreiten dieser Grenze, wie beim Kilometerleasing, nachzahlen müssen. Vielmehr bedeutet die Angabe der Gesamtkilometerzahl, dass sich der kalkulierte Restwert auf die angegebene Kilometerzahl bezieht.

Generell wird häufig vor dieser Form des Leasings gewarnt, da sie weniger transparent ist als das Kilometerleasing. Des Weiteren müssen Sie das Restwertrisiko tragen und haben nur bedingt Einfluss auf den am Ende der Vertragslaufzeit festgestellten Restwert. Häufig kommt es auch zu Auseinandersetzungen zwischen Leasingnehmer und –geber darüber, welche Schäden und Mängel den Wert des Pkw mindern, da hierfür kein festes Regelwerk besteht.

Deshalb sollten Sie sich nur für diese Form des Auto-Leasings entscheiden, wenn eine realistische Einschätzung der Gesamtkilometerzahl und ein Abschluss eines Vertrages mit Kilometerabrechnung für Sie nicht möglich sind.

Tipps:
Überprüfen Sie, ob der im Vertrag festgelegte kalkulierte Restwert realistisch ist. Ist er zu hoch angesetzt, sind hohe Nachzahlungen unvermeidbar.

Denken Sie außerdem daran, dass die meist sehr niedrigen Monatsraten beim Restwertleasing nicht gleichbedeutend mit einem niedrigeren Gesamtpreis sind. Durch Abweichungen bei der Restwertbestimmung können hohe Kosten auf Sie zukommen. Überprüfen Sie deshalb verschiedene Angebote und rechnen Sie diese durch, um die beste und günstigste Lösung für Sie zu finden.

Auto-Leasing für Unternehmer – Steuerliche Vorteile nutzen

Vor allem für Unternehmer und Selbstständige kann sich das Auto-Leasing lohnen. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen bietet das Firmenleasing die Möglichkeit, die Fahrzeuge für den Betrieb in regelmäßigen Abständen zurückzugeben und durch den Abschluss neuer Verträge auch neue Wagen zu bekommen.

Gerade für Unternehmen und Selbstständige können neue, gepflegte Autos ein wichtiges Aushängeschild sein. Außerdem sind Neuwagen in der Regel weniger reparaturanfällig als ältere Autos, was die Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten senkt. Hinzukommt, dass viele Anbieter von Leasingverträgen hohe Rabatte einräumen, wenn mehrere Fahrzeuge auf einmal geleast werden. Außerdem benötigen viele Firmen häufig größere Wagen, die in der Anschaffung teurer sind als Kleinwagen. Gerade für Transporter bietet sich Leasing an.

Pkw-Leasing rechnet sich vor allem für Selbstständige und Unternehmer.
Pkw-Leasing rechnet sich vor allem für Selbstständige und Unternehmer.

Würde der Unternehmer bzw. Selbstständige selber das Auto oder gar einen ganzen Fuhrpark kaufen, so müsste dieser zu diesem Zweck eine große Geldmenge aufwenden. Diese müsste durch einen Kredit finanziert werden.

Eine Folge davon ist, dass der Kreditrahmen beim jeweiligen Geldinstitut sinkt. Dies wirkt sich jedoch negativ aus, falls das Unternehmen in der Zukunft weitere Kredite aufnehmen muss. Entscheidet sich der Unternehmer jedoch für das Leasing, so muss kein Kredit aufgenommen werden, der Kreditrahmen bleibt unverändert und die Liquidität des Unternehmens bleibt erhalten.

Des Weiteren ist Firmenleasing bilanzneutral, da sich das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital nicht ändert. Die Ausgaben für die Leasingaufwendungen werden lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Dies wirkt sich positiv auf die Eigenkapitalquote aus.

Außerdem können die Ausgaben für das Auto-Leasing in voller Höhe steuerlich als Betriebskosten abgesetzt werden, womit sich die Zahlungen an das Finanzamt verringern. Ein weiterer Pluspunkt sind die festgelegten monatlichen Zahlungen. Diese bieten eine sichere Grundlage bei der Kalkulation der Gesamtausgaben des Unternehmens und damit eine Planungssicherheit.

Ein weiterer Punkt, der sich für Unternehmer und Selbstständige positiv auswirkt, ist die Flexibilität des Leasingvertrages. So kann vertraglich vereinbart werden, dass Versicherungen in den Vertrag aufgenommen werden. Außerdem kann auch bestimmt werden, wer für die Wartung und Instandhaltung der Leasingfahrzeuge verantwortlich ist. Dies reduziert den Aufwand, den der Leasingnehmer dann in diesen Bereichen betreiben muss.

Privat-Leasing – Regelmäßig ein neues, modern ausgestattetes Auto

Privatleute haben, im Gegensatz zu Unternehmern und Selbstständigen, keine steuerlichen Vorteile, wenn Sie ein Fahrzeug leasen. Wann lohnt sich Leasing dann für Privatpersonen? Diese Frage kann folgendermaßen beantwortet werden: Unter gewissen Umständen kann das Kfz-Leasing auch hier eine gute Alternative zur Autofinanzierung darstellen.

Privatleasing kann sich lohnen, wenn Sie gerne häufig das Auto wechseln.
Privatleasing kann sich lohnen, wenn Sie gerne häufig das Auto wechseln.

Zum einen sind die Monatsraten in einem Leasingvertrag meist geringer als bei den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Das bedeutet, dass für den Leasingnehmer nur geringe laufende Kosten anfallen. Zum anderen verzichten Sie auf eine kostspielige Investition in einen Neuwagenkauf.

Sie können sich, wenn Sie sich für das Privatleasing entscheiden, ein Auto aussuchen, das Sie sich als Neuanschaffung vielleicht nicht leisten könnten. Dieses können Sie dann beim Händler an Ihre Bedürfnisse und Wünsche anpassen und es so komfortabel gestalten, wie Sie möchten.

Vielfach bieten Leasingunternehmen auch extra Service-Pakete an, die Versicherung und/oder Wartungskosten mit einschließen. Dies ist sehr bequem, da Sie sich um nichts selber kümmern müssen.

Aufgrund der meist sehr kurzen Laufzeiten des Leasingvertrages können Sie außerdem häufig das Auto wechseln. In regelmäßigen Abständen haben Sie somit ein neues Auto zur Verfügung. Dies ist nicht nur für Technik- und Auto-Fans von Vorteil, sondern auch für alle anderen Fahrer. Denn ein neues Auto ist in der Regel weniger reparaturanfällig als ein älteres, was die Ausgaben für Wartung und Reparaturen senkt. Wenn trotzdem Mängel am Fahrzeug entstehen, so fallen diese auf Grund des geringen Alters des Autos meist noch in die Garantie. Die Kosten für notwendige Reparaturen würden in diesen Fällen somit vom Hersteller übernommen werden.

Außerdem müssen Sie sich nicht selber um den Verkauf des Autos kümmern, dies übernimmt das Leasing-Unternehmen. Das ist bequem, nimmt Ihnen Arbeit ab und Sie müssen keine Zeit dafür aufwenden.

Allerdings hat das Privat-Leasing beim Auto auch seine Nachteile. Zum einen können Sie die Leasingraten, wie Unternehmer und Selbstständige, nicht als Betriebskosten steuerlich absetzen. Zum anderen kann der Leasingvertrag, wenn er erst einmal abgeschlossen wurde, in den meisten Fällen nicht mehr gekündigt werden. Dies ist auch der Fall, wenn Sie durch einen eventuellen Verlust des Arbeitsplatzes finanzielle Probleme bekommen. Sie sollten sich demnach nur für das Auto-Leasing entscheiden, wenn Sie über ein sicheren Arbeitsplatz oder ausreichend finanzielle Mittel zur Überbrückung möglicher Notlagen verfügen.

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Ihre Pflicht: Regelmäßige Wartung des Leasingautos

Die Pflege und der sorgsame Umgang mit dem Leasingfahrzeug gehören zu Ihren Pflichten. Hierzu gehört auch, dass das Auto regelmäßig gewartet wird. Die Kosten hierfür müssen Sie meist zwar nicht selber bezahlen, Sie stehen trotzdem in der Pflicht. Nehmen Sie die Inspektions- und Wartungstermine nicht wahr, so können Schäden entstehen.

Allerdings müssen die Wartungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht durchgeführt werden. Sie sollten also immer nur – solange im Leasingvertrag keine Vertragswerkstatt festgelegt ist – zu geprüften Fachwerkstätten gehen und auf keinen Fall selber Hand anlegen.

Sie sollten alle Belege für Reparaturen und Wartungen aufbewahren, da Sie diese am Ende der Vertragslaufzeit vorlegen müssen. Anhand dieser überprüft dann der Leasinggeber, ob im Gutachten gefundene Mängel und Schäden auf eine unangemessene bzw. unterlassene Wartung oder Reparatur zurückzuführen sind. Wäre dies der Fall, so müssten Sie für diese Schäden aufkommen.

Zusätzliche Versicherungen beim Auto-Leasing

Zwar verfügen Sie beim Fahrzeug-Leasing nur über ein Nutzungsrecht über den Pkw, jedoch gehört es auch zu Ihren Aufgaben, das Auto angemessen gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Aus diesem Grund ist eine angemessene Versicherung von großer Bedeutung.

Häufig werden Ihnen zusätzlich zum Leasingvertrag Versicherungen angeboten.
Häufig werden Ihnen zusätzlich zum Leasingvertrag Versicherungen angeboten.

In den meisten Leasingverträgen ist dies genau geregelt. Eine Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich nicht als ausreichender Schutz angesehen. Meist müssen Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung für den Leasingwagen abschließen. Empfohlen wird jedoch eine Vollkaskoversicherung, da diese auch im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls greift.

Der Leasinggeber besteht auf dieser Versicherungspflicht, da er der Eigentümer des Leasingautos ist. Könnte der Leasingnehmer bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs nicht für die entstandenen Kosten aufkommen, so fehlt dem Leasinggeber dann dieses Geld. Besteht aber eine Vollkaskoversicherung, so weiß der Leasinggeber genau, dass er den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt bekommt. Damit erhöht sich also seine Sicherheit. Ist der Wiederbeschaffungswert jedoch niedriger als die noch offen stehenden Leasingraten, so müssen Sie als Leasingnehmer diese Differenz tragen.

Eine weitere Versicherung, die sogenannte GAP-Versicherung (von engl. „gap“ = Lücke), können Sie zusätzlich zur Vollkaskoversicherung abschließen, um genau diesem Problem zu entgehen. Diese Versicherung begleicht die Differenz zwischen dem Betrag, der von der Vollkaskoversicherung übernommen wird, und dem Restwert des Leasingautos bzw. den zur Erfüllung des Vertrages noch zu zahlenden Leasingraten. Die GAP-Versicherung ist nicht Pflicht, jedoch sollten Sie sie vor allem dann in Betracht ziehen, wenn Sie einen teuren Neuwagen der Ober- und Mittelklasse leasen möchten.

Kündigung des Leasingvertrages – Ist das so einfach möglich?

Eine Kündigung des Leasingvertrages ist grundsätzlich nicht einfach möglich. Ist der Vertrag erst einmal abgeschlossen, so müssen Sie die Raten meist bis zum Ende der Vertragslaufzeit begleichen.

Ob eine Kündigung überhaupt durchgeführt werden kann, wird im Vertrag festgelegt. Ist diese Möglichkeit gegeben, so kommen im Falle einer Kündigung jedoch erhebliche Kosten auf Sie zu.

Zum einen müssen Sie das ursprünglich festgelegte Gesamtleasingentgeld bezahlen. Dieses enthält nicht nur die noch ausstehenden monatlichen Raten, sondern weitere Kosten, die dem Leasinggeber entstanden sind. Hierzu gehören Kosten für den Kauf des Wagens, Verwaltungskosten sowie der kalkulierte Gewinn.

Können Sie die Summe für das Gesamtleasingentgeld nicht aufbringen, so könnten Sie versuchen, Ihren Leasingvertrag abzugeben. In diesem Fall müssten Sie jemanden finden, der Ihren bestehenden Leasingvertrag weiterführt. Diese Person übernimmt dann die Zahlung der Monatsraten. Allerdings muss der Leasinggeber seine Zustimmung erteilen.

Der neue Leasingnehmer wird dann im Vertrag vermerkt. Hier sollten Sie darauf achten, dass Ihr Name in allen Vertragsdokumenten gelöscht wird. Wäre dies nicht der Fall, so könnten bei ausstehenden Zahlungen Forderungen an Sie gestellt werden.

Wann ist eine Kündigung des Vertrages beim Auto-Leasing möglich?

Eine Kündigung Ihres Leasingvertrages ist nur in seltenen Fällen möglich.
Beispiele hierfür sind:

  • Nach einem Unfall oder Totalschaden: Ist das Leasingauto nach einem Unfall erheblich beschädigt und übersteigen die Reparaturkosten 60 % des Wiederbeschaffungswertes, so ist eine Kündigung möglich. Allerdings müssen Sie den Ausgleichsanspruch des Leasinggebers – dies ist die Differenz zwischen dem Betrag, der von der Vollkaskoversicherung übernommen wird, und dem Restwert des Leasingautos bzw. den zur Erfüllung des Vertrages noch zu zahlenden Leasingraten – begleichen.
  • Nach dem Diebstahl des Autos: Wie auch beim Unfall oder Totalschaden muss der Ausgleichsanspruch des Leasinggebers beglichen werden.

Kann ich das Leasingfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit kaufen?

Oft keine Option: Nach dem Leasing das Auto kaufen.
Oft keine Option: Nach dem Leasing das Auto kaufen.

Im Gegensatz zu den Optionen bei der Autofinanzierung, bei denen das Ziel darin besteht, das Auto am Ende der Laufzeit zu kaufen, zahlen Sie beim Fahrzeug-Leasing dafür, dass Sie das Auto im festgelegten Zeitraum nutzen dürfen. Sie haben kein Recht darauf, das Auto am Ende der Leasingzeit zu kaufen. Sollten Sie dennoch das Auto kaufen wollen, so ist dies nur möglich, wenn das im Leasingvertrag festgelegt ist.

Wissen Sie bereits im Vorhinein, dass Sie das Auto später käuflich erwerben möchten, so ist vom Auto-Leasing abzuraten. Informieren Sie sich stattdessen über Möglichkeiten der Autofinanzierung. Hierzu gehören der Autokredit, die Ballon- und die Drei-Wege-Finanzierung.

Auch eine Option: Das Gebrauchtwagen-Leasing

Die meisten Leasingverträge werden für Neuwagen abgeschlossen. Überlegen Sie, einen Gebrauchtwagen zu erwerben, so besteht auch bei einigen Anbietern die Möglichkeit, einen Gebrauchtwagen zu leasen. Bei einem Gebrauchtwagen handelt es sich um ein Fahrzeug, das mindestens schon einen Vorbesitzer hatte.

Das Leasing von einem Gebrauchtwagen ist dann zu empfehlen, wenn Sie keinen Wert auf ein neues, modern ausgestattetes Fahrzeug legen. Durch den sehr viel niedrigeren Gesamtpreis für den Gebrauchtwagen verringern sich die monatlichen Leasingraten stark und Sie schonen Ihr Budget. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Gebrauchtwagen reparaturanfälliger sind als Neuwagen und die Herstellergarantie meist bereits abgelaufen ist. Manche Händler und Leasingfirmen bieten auch das Gebrauchtwagen-Leasing ohne Anzahlung an. Die monatlichen Raten erhöhen sich dann jedoch.

Muss es kein Neuwagen sein, möchten Sie aber dennoch ein möglichst neuwertiges Auto fahren, so können Sie auch über das Jahreswagen-Leasing nachdenken. Bei Jahreswagen handelt es sich um Autos, deren Erstzulassung höchstens zwölf Monate zurückliegt. Außerdem dürfen auch zwischen dem Herstellungsdatum und der Erstzulassung höchstens zwölf Monate liegen.

Die Qualitätsunterschiede zwischen Neu- und Jahreswagen sind nur gering. Sie sind technisch meist kaum weniger gut ausgestattet wie Neuwagen und weisen auch optisch, wenn sie gut gepflegt wurden, nur wenig Unterschiede zu einem Neuwagen auf. Die monatlichen Raten verringern sich beim Jahreswagen-Leasing jedoch stark, da der Wert eines Jahreswagens meist deutlich unter dem eines Neuwagens liegt. Diese Differenz kann bei bis zu 30 % liegen.

Ein weiterer Pluspunkt von Jahreswagen liegt darin, dass diese auf Grund ihres noch jungen Alters zumeist noch über eine Garantie und Gewährleistung verfügen. Viele Mängel, die am Auto auftreten können, fallen demnach noch unter die Garantie, weshalb Sie nicht selber für die Reparatur aufkommen müssen.

Auto-Leasing: Vor- und Nachteile

Vorteile:
  • Im Gegensatz zum Fahrzeugkauf müssen Sie keine große Investition tätigen.
  • Die monatlichen Raten sind geringer als bei der Autofinanzierung.
  • Das Leasingfahrzeug muss zum Ende der Vertragslaufzeit nicht übernommen werden – Bei Abschluss eines weiteren Leasingvertrages können Sie sich ein neues, hochwertiges Auto aussuchen
  • Neuwagen sind weniger reparaturanfällig als Gebrauchtwagen.
  • Unternehmer und Selbstständige können die Kosten steuerlich als Betriebskosten absetzen.
Nachteile:
  • Sie können das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht behalten.
  • Sie sind nur der Nutzer des Wagens, nicht der Eigentümer.
  • In den meisten Fällen ist keine Kündigung möglich – Sie sind also über die komplette Vertragslaufzeit gebunden.
  • Weitere Kosten durch eine von vielen Anbietern vorgeschriebene Vollkaskoversicherung.
  • Gerade die Abrechnung beim Restwertleasing ist wenig transparent.

Fazit – Für wen lohnt sich das Auto-Leasing?

Im Internet finden Sie spezielle Rechner, die die Leasingrate berechnen.
Im Internet finden Sie spezielle Rechner, die die Leasingrate berechnen.

Das Auto-Leasing lohnt sich vor allem für Unternehmer und Selbstständige. Sie müssen, um ein neues Fahrzeug oder gar eine komplette Fahrzeugflotte anzuschaffen, nicht sofort eine große Investition tätigen, sondern erwerben durch Zahlung der Monatsraten das Recht, den bzw. die Wagen zu nutzen. Großes Plus: Die Raten können als Betriebskosten vollständig steuerlich abgesetzt werden.

Für Privatpersonen lohnt sich das Leasing nur bedingt. Zwar erscheinen die Monatsraten im Vergleich zu Autofinanzierungsoptionen wie der Ballonfinanzierung oder dem Autokredit angenehm niedrig, jedoch können bei Rückgabe des Fahrzeugs hohe Kosten auf Sie zukommen. Gerade das Restwertleasing ist in diesem Zusammenhang wenig transparent.

Allgemein lässt sich sagen, dass das Auto-Leasing umso unrentabler ist, je günstiger der Neuwagen zu bekommen ist. Würden Sie einen Barkauf tätigen, so könnte Ihnen der Händler hohe Rabatte gewähren. Diese gibt es beim Auto-Leasing nicht. Haben Sie nicht die nötigen finanziellen Mittel für einen Barkauf, so könnten Finanzierungsangebote wie der Autokredit Ihnen bessere Konditionen bieten.

Denken Sie deshalb daran, die Entscheidung für das Auto-Leasing mit Bedacht und wohl überlegt zu treffen. Entscheiden Sie zunächst, ob das Leasing überhaupt für Sie in Frage kommt. Vergleichen Sie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und lassen Sie sich von unterschiedlichen Anbietern Angebote vorlegen. Spezielle Rechner im Internet können Ihnen die Suche erleichtern. Diese können Ihnen die mögliche Leasingrate sofort berechnen, damit Sie einfacher vergleichen können.

Checkliste Leasingvertrag

Haben Sie sich nach dem Einholen vieler Informationen und dem klugen Vergleich mehrerer Anbieter endlich entschieden, so sollten Sie auch den Leasingvertrag einer Überprüfung unterziehen. Nicht selten können Sie durch ein aufmerksames Lesen des Vertrages spätere Probleme vermeiden.

Sie sollten vor allem auf folgende Punkte achten:

  • Auf welchen Zeitraum ist die Vertragslaufzeit festgelegt? Je kürzer diese ist, desto höher sind die Monatsraten. Dafür sind Sie flexibler, da Sie nicht so lange an den Anbieter gebunden sind.
  • Wie hoch sind die Monatsraten? Können Sie sich diese wirklich leisten? Denken Sie auch an unvorhergesehene Ausgaben, die plötzlich nötig werden können (zum Beispiel wenn Haushaltsgeräte plötzlich kaputt gehen).
  • Beim Kilometerleasing: Ist die Gesamtkilometerzahl realistisch? Geben Sie lieber einen etwas höheren Wert an. Sonst drohen Ihnen später Nachzahlungen. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass ein Freibetrag und keine Freigrenze festgelegt wurde.
  • Beim Restwertleasing: Ist der kalkulierte Restwert realistisch? Denken Sie daran, dass Sie die Differenz zwischen niedrigem kalkulierten Restwert und hohem tatsächlich festgestellten Restwert zahlen müssen.
  • Wird das Auto mitsamt kompletter Ausstattung beschrieben? Beim Gebrauchtwagen-Leasing sollten auch alle bereits vorhandenen Mängel im Vertrag aufgelistet werden. Ist dies nicht der Fall, so könnte Ihnen später zur Last gelegt werden, dass Sie für diese Schäden am Fahrzeug verantwortlich waren.
  • Wurde vermerkt, dass Sie das Auto am Ende der Vertragslaufzeit kaufen können?

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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